Ausgesuchte Fragen und Antworten zu Freien Trauungen auf den Hochzeitsmessen
in Leipzig, Chemnitz und Dresden
Ersetzt Ihre Freie Trauung eine standesamtliche Trauung?
Antwort:
Nein. Die Art Zeremonie, die ich anbiete, ist kein Ersatz für die standesamtliche Trauung. Auch eine nachträgliche Beurkundung ist nicht möglich. Sie ist ein Zusatz, kein Ersatz.
Ist eine Freie Trauung gültig, die im Freien stattfindet?
Antwort:
Im Grunde ist es die gleiche Frage wie bereits erwähnt. Für das Standesamt und für Landeskirchen ist eine Freie Trauung nicht gültig. Ob diese Freie Trauung für Sie als Paar Ihre Gültigkeit hat, entscheiden Sie selbst.
Muss man Kirchenmitglied sein, um eine Freie Trauung mit Ihnen als Freier Theologe machen zu können?
Antwort:
Nein. Diese Art der Hochzeitszeremonie setzt eine Kirchenmitgliedschaft nicht voraus. Oder anders gesagt: Bei mir müssen Sie nicht getauft oder konfirmiert sein, um mit mir eine Freie Trauung zu feiern.
Werden diese Zeremonien von der evangelischen und katholischen Kirche anerkannt?
Antwort:
Nein. Es würde voraussetzen, dass Sie Kirchenmitglied sind, um eine kirchlich anerkannte Trauung zu feiern.
Machen Sie auch unreligiöse Freie Trauungen?
Antwort:
Ja! Ich kann in Absprache mit Ihnen eine Freie Trauung so gestalten, dass sie gar keinen Bezug zu irgendwelchen Religionen hat. Ich passe mich hierbei – sofern es mir möglich ist – Ihren Wünschen an.
Kommen Sie überall hin?
Antwort:
Ich komme zu fast jedem Ort. Ich steige sogar in ein Flugzeug. Da ich in Sachsen wohne, bin ich bevorzugt Ansprechpartner für die Sachsen. Ich fahre aber auch nach Thüringen, Brandenburg und deutschlandweit. Das für mich Weiteste war eine Reise nach Österreich. Das bedeutet also, dass ich auch ins Ausland reise.